Menü
Sie sind hier:

3G-Regel bei Gottesdiensten anwenden? Pro & Kontra

Von: ideauser Datum Beitrag: 03.09.2021 Kommentare: Keine Kommentare Tags: , , , , ,

Die ersten Landeskirchen empfehlen ihren Gemeinden, bei Gottesdiensten in Innenräumen künftig die sogenannte „3G-Regel“ anzuwenden. Das bedeutet, dass nur gegen Covid-19 Geimpfte, davon Genesene und darauf negativ Getestete die Kirche betreten dürfen. Sollten Kirchengemeinden die 3G-Regel auf Gottesdienste anwenden? Ein Pro & Kontra

PRO

Die „größtmögliche Normalisierung aller sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebensbereiche“ – das ist das Ziel der jüngsten Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach 18 Monaten mit langen Lockdowns, strikten Schutzkonzepten und vielen Verboten soll das Leben aus der Erstarrung erwachen. Um das zu befördern, gilt ab sofort in NRW – wie im Rest der Republik – „3G“. Wo Menschen nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sind, darf das Leben sich fast wie vor der Pandemie entfalten.

Ich finde: Wir tun gut daran, diese Möglichkeiten jetzt auch für den Gottesdienst zu nutzen! Mehr als 60% der Bevölkerung sind vollständig geimpft, rund 70% immerhin zum ersten Mal. Unter denen, die zum Gottesdienst kommen, werden diese Zahlen noch weit höher sein.

Ein Impfangebot steht allen ab 12 Jahren offen. Und wer nicht geimpft werden kann oder will, kann kostenfrei und komfortabel einen Covid-19-Test machen. Sollte sich dies für die freiwillig Ungeimpften ändern, lässt sich vor Ort leicht eine Testung schaffen. Alle Schülerinnen und Schüler sind ohnehin im Dauertest. Mit anderen Worten: Ausgeschlossen wird niemand! Jedenfalls niemand, der ein Mindestmaß an Verantwortung für sich und andere walten lässt. Das aber erwarten wir durchaus auch sonst schon ohne Pandemie. Unbekleidet käme keiner durch die Kirchentür. Und zu Zeiten von Corona ging’s partout nicht ohne Maske.

Im Gegenzug ist der 3G-Gewinn für den Gottesdienst wie für die Gemeinde groß – Gott sei Dank: frei atmen und singen ohne Maske, offene Gesichter, Gemeinschaft und Nähe statt Distanz und Skepsis, keine Beschränkung der Teilnehmerzahl, keine Kontaktdatensammlung, mehr Sicherheit für alle. Reichlich gute Gründe für 3G beim Gottesdienst. In Westfalen empfehlen wir, diese Chance zu nutzen.

(Der Autor, Ulf Schlüter (Bielefeld), ist Theologischer Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen.)

KONTRA

Jesus hat gesagt: „Kommt her zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid, ich will euch erquicken“ (Matthäus 11,28). Es ist für mich unvorstellbar, einen Menschen an der Kirchentür abzuweisen, nur weil er bestimmte Kriterien nicht erfüllt. Das hätte sicher mit Nächstenliebe nichts mehr zu tun. Da ziehe ich die schwedische Vorgehensweise vor, nämlich den Menschen ein gutes Maß an Eigenverantwortung zuzutrauen. Natürlich sollten die, die infektiös krank sind, zu Hause bleiben und auf die vielen Online-Angebote zurückgreifen. Wenn es um den Schutz der anderen Besucher geht, dann frage ich mich aber schon: Wenn die Impfungen das halten, was uns die Politik versprochen hat, dann sind alle Geimpften sicher. Wozu dann die zwei anderen Regeln?

Und: Es sollen sich gesunde Menschen auf eine Krankheit testen lassen, die sie nicht haben. Andere potenzielle Krankheiten aber bleiben außen vor. Wenn wir jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, dann müssten wir jedoch Tests für alle möglichen Krankheiten bereithalten und nicht nur für SARS-COV2, damit niemand mehr für einen anderen ein Risiko darstellen kann. Dummerweise leben wir, seit der Mensch aus dem Paradies vertrieben wurde, in einer lebensgefährlichen Welt. Sollten aber nicht gerade wir Christen uns in Gottes guten Händen geborgen und getragen wissen?

Ich plädiere deshalb für eine 1G-Regel für alle: geliebt (von Gott und deshalb auch von uns bedingungslos)! Also: Herzlich willkommen im Gottesdienst! Nicht rücksichts- oder lieblos, aber bedingungslos!

Überdies wäre es für unsere Gemeinden logistisch unmöglich, den Gesundheitsstatus aller Besucher zu kontrollieren und dann zu sagen: Die oder die haben kein Zutrittsrecht. Und zum Schluss: Noch am Sonntag haben wir Gottesdienst gefeiert unter dem Wochenspruch (Matthäus 25,40): „Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.“ Das gilt in der einen wie in der anderen Richtung.

(Der Autor, Johannes Holmer, ist Pastor der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Bülow.)

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert