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Neuregelung der Anerkennung von Kirchen in Österreich?

Von: ADVENT VERLAG Datum Beitrag: 10.06.2011 Kommentare: Keine Kommentare Tags:

(“Adventisten heute”-Aktuell, 10.6.2011) Neue Regeln für die Anerkennung von Kirchen und Religionsgesellschaften sind Gegenstand eines Gesetzesentwurfs des österreichischen Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (BM.UKK), der derzeit in Begutachtung steht.

“Wartefristen ohne Ausnahme” aufgehoben

Das für den Gesetzesentwurf zuständige Kultusamt begründet die geplante Novellierung mit einem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes, der dem Gesetzgeber eine Reparaturmöglichkeit bis zum 30.09.2011 eingeräumt und damit “Handlungsbedarf” erzeugt habe. Wie der Verfassungsgerichtshof schreibt, sind jene gesetzlichen Bestimmungen, die ohne Ausnahme zwanzig- bzw. zehnjährige Fristen vorsehen, bevor es überhaupt zu einer Anerkennung als gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft kommen kann, als verfassungswidrig aufgehoben worden. Solche Fristen ohne Ausnahme widersprächen dem Recht auf Nichtdiskriminierung im Bereich der Religionsausübung.

Drei Wege zur vollen Anerkennung

Vorgeschlagen werden drei Wege, um die volle Anerkennung zu erhalten: Entweder eine mindestens fünfjährige Existenz als “religiöse Bekenntnisgemeinschaft”, oder – zweitens – ein 100-jähriger Bestand verbunden mit einer zehnjährigen Tätigkeit in Österreich in organisierter Form, oder – drittens – ein allgemeines Bestehen als Religionsgemeinschaft von mindestens 200 Jahren.

Kleinere Kirchen besorgt

Erstmals konkret geregelt ist auch das Verfahren zur Aberkennung des öffentlich-rechtlichen Status als Religionsgesellschaft. Der dafür vorgeschlagene Gesetzesentwurf enthalte jedoch aus Sicht kleiner Kirchen eine textliche Unsicherheit, auf die Alt-Katholiken und Methodisten in einer Stellungnahme aufmerksam gemacht haben. Diese befürchten, dass zukünftig eine Statusaberkennung dann möglich sein könnte, wenn sie die erforderliche Mindestmitgliederanzahl von derzeit 16.000 Gläubigen (2 Promille der Bevölkerung) unterschreiten. Aus dem Kultusamt im zuständigen Ministerium hieß es am 2. Juni dazu gegenüber den “Oberösterreichischen Nachrichten”, dass von dem Gesetzesentwurf keine Gefahr ausgehe. Man werde nicht die Zahlen einzelner Kirchen überprüfen.
Derzeit gibt es in Österreich elf religiöse Bekenntnisgemeinschaften und 14 gesetzlich anerkannte Kirchen bzw. Religionsgesellschaften, zu letzteren zählen seit 2009 die Zeugen Jehovas .

Die Situation der Adventisten in Österreich

Die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich beantragte bereits am 21. Dezember 1989 beim zuständigen Bundesministerium den “Rechtsstatus einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft”, also einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das 1989 von den Adventisten gestellte erste Gesuch um staatliche Anerkennung wurde acht Jahre später abgelehnt, allerdings erst nachdem 1997 eine Säumnisbeschwerde wegen Nichtbehandlung ihres Antrages auf staatliche Anerkennung beim Verwaltungsgericht Wien eingelegt worden war. Stattdessen erteilte am 11. Juli 1998 das zuständige Bundesministerium die Zuerkennung der Rechtspersönlichkeit als “eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft”.
Nach Ablauf der zehnjährigen Frist für eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften hat die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich am 27. November 2008 beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BM.UKK) den Antrag auf volle staatliche Anerkennung eingereicht.
Adventisten gab es seit 1890 in der damaligen Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Seit 1903 ist die Kirche auf dem Boden der heutigen Republik Österreich vertreten. Sie gehört zur weltweiten evangelischen Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten, die aus der Erweckungsbewegung des vergangenen Jahrhunderts hervorgegangen ist.
Zur Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich gehören gegenwärtig 3.871 erwachsen getaufte Mitglieder, die sich zum Gottesdienst in 49 Gemeinden versammeln. Weltweit hat die Kirche rund 25 Millionen Gottesdienstbesucher, davon 16,6 Millionen erwachsen getaufte Mitglieder in 206 Ländern. In vorwiegend katholischen Ländern Europas wie Italien, Spanien und Polen, aber auch in mehrheitlich orthodoxen Ländern wie Rumänien und Bulgarien sind die Adventisten längst staatlich anerkannt. (APD/edp)

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