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Adventisten: Dokument zum Schlichtungsverfahren kirchlicher Angelegenheiten soll überarbeitet werden

Von: ADVENT VERLAG Datum Beitrag: 10.10.2017 Kommentare: Keine Kommentare Tags:

(“Adventisten heute”-Aktuell, 10.10.2017) Die Mitglieder der Jahressitzung (Annual Council) des Exekutivausschusses der adventistischen Weltkirchenleitung (General Conference Executive Committee), haben am 9. Oktober das vorgelegte Dokument zum Schlichtungsverfahren kirchlicher Angelegenheiten, Phase II, nach sechsstündiger Sitzung mit einem Stimmenverhältnis von 184 zu 114 in geheimer Abstimmung an den vorbereitenden Ausschuss zur Überarbeitung zurückgewiesen. Eine redigierte Version wird laut Ted Wilson, adventistischer Weltkirchenleiter, wahrscheinlich an der Jahressitzung 2018 wieder zur Abstimmung vorgelegt. Die Jahressitzung 2017 (Annual Council) findet vom 5. bis 11. Oktober in Silver Spring, Maryland/USA statt. Das 14-seitige Dokument wurde den Mitgliedern des Exekutivausschusses erst in der Sitzung ausgeteilt, um Leaks zu verhindern, und während 50 Minuten vorgelesen. Das Dokument zum Schlichtungsverfahren kirchlicher Angelegenheiten, mit dem Titel “Verfahren zur Versöhnung und Einhaltung der Kirchenrichtlinien, Phase II” (“Procedures for Reconciliation and Adherence in Church Governance: Phase II”), wurde nach ausführlicher und in sachlichem Ton geführter Diskussion zurück an den “Ausschuss zur Überprüfung der Einheit in der Mission” (“Unity in Mission Oversight Committee”) verwiesen, der es erarbeitet hatte. Alle Sitzungen der Jahreskonferenz können per Livestream übers Internet mitverfolgt werden. “Das Gremium hat gesprochen, “, sagte Ted N. C. Wilson, Präsident der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten, nach der Abstimmung und drückte seine Hoffnung aus, einen Weg zu finden, das Dokument zu überarbeiten und wieder vorlegen zu können.

Zweistufiges Schlichtungsverfahren

An der Jahressitzung 2016 wurde ein zweistufiges Vorgehen zum Umgang mit Kirchenleitungen beschlossen, die Beschlüsse der Weltkirche nicht umsetzen, um sie wieder in Übereinstimmung zu bringen. Demnach sollen in einem ersten Schritt unter Gebet, während einem Jahr, verschiedene Konsultationen und Dialoge auf unterschiedlichen Ebenen der Kirche geführt und auch mittels eines Pastoralbriefs diese Kirchenleitungen dringend gebeten werden, die Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Weltkirche wiederherzustellen. Sofern die Angelegenheit damit nicht geklärt werden kann und die Differenzen Glaubensüberzeugungen (Fundamental Beliefs) oder Beschlüsse bzw. Richtlinien der Weltkirche (Working Policy) betreffen, soll die zweite Stufe mit verfahrensrechtlichen Schritten eingeleitet werden. Das nun zurückgewiesene Dokument beschrieb diese zweite Phase inklusive der anzuwendenden Schritte. Das Dokument “Verfahren zur Versöhnung und Einhaltung der Kirchenrichtlinien, Phase II”, erkennt an, dass “nicht konforme Praktiken sehr komplexe Ausdrücke kultureller, ethnischer, theologischer, kommunikativer und ökonomischer Werte, Überzeugungen und Praktiken sein können”. Es unterscheidet drei Kategorien, in denen es zu Differenzen kommen kann: Kategorie 1 betrifft die 28 Glaubensüberzeugungen der Siebenten-Tags-Adventisten. Kategorie 2 befasst sich mit den vom Exekutivausschuss der Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) verabschiedeten Maßnahmen, die “auf die globale Umsetzung ausgerichtet sind” und die, wenn sie nicht umgesetzt werden, “sich negativ auf die Einheit der Kirche auswirken”. Kategorie 3 umfasst “Richtlinien, Initiativen und Praktiken auf lokaler Ebene”, die nicht gegen Beschlüsse, der Weltsynode (Generalkonferenz-Vollversammlung) oder des Exekutivausschusses der Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) stehen und die Einheit der Kirche nicht beeinträchtigen.

Beratungen und Anträge

Das Verfahren zur Schlichtung kirchlicher Angelegenheiten sei durch die Diskussion um die Ordination von Frauen zum Pastorendienst ausgelöst worden, erkannte G. T. Ng, Exekutivsekretär der Weltkirchenleitung zu Beginn der Beratungen an. Es gibt überregionale Kirchenleitungen (Unionen/Verbände), die Pastorinnen ordiniert haben und die damit nicht in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Weltsynode (Generalkonferenz-Vollversammlung) sind. Dennoch gehe es beim Verfahren zur Schlichtung kirchlicher Angelegenheiten um weit mehr, als um die Regelung der Frage der Frauenordination.In der Morgensitzung hatte der Auditing Dienst der Weltkirchenleitung (General Conference Auditing Service GCAS) festgehalten, dass bei 81 Prozent der Audits die Vorgaben bezüglich der finanziellen Richtlinien nicht eingehalten würden. In der Nachmittagssitzung konnten sich die rund 300 stimmberechtigten Mitglieder des Exekutivausschusses der Weltkirchenleitung bei den Beratungen an drei Mikrofonen an der Diskussion beteiligen. Vorgängig wurde der Strichcode auf dem Badge gescannt sowie Name und Weltregion der Person auf der Leinwand eingeblendet.

Antrag um Rückweisung

Dave Weigley, Präsident der Columbia Union Conference, USA, stellte den Antrag, das Dokument an den vorberatenden Ausschuss zur Überarbeitung zurück zu verweisen. Ein weiterer Antrag zur Verwendung eines anderen Begriffs im Dokument wurde angenommen. Dem Antrag von Dave Weigley, auf Rückweisung an den “Ausschuss zur Überprüfung der Einheit in der Mission” (“Unity in Mission Oversight Committee”), der das Dokument vorbereitet hatte, wurde in geheimer Abstimmung mit 184 zu 114 zugestimmt.

Loyalitätsforderung

Vertrauen sei entscheidend, um Einheit zu erhalten, sagte Robert Folkenberg, der in China die Kirche leitet und darauf hinwies, dass sie 2.000 Pastorinnen im Einsatz hätten. Er lehne die Loyalitäts-Unterschrift ab, die laut dem Dokument jedes Mitglied der Jahressitzung in Zukunft abgeben müsste, um zu bestätigen, in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Weltkirchenleitung zu stehen. Laut Dokument soll jenen, die nicht unterschreiben, das Stimm- und Rederecht entzogen werden und die betroffene Person dürfe auch nicht in Unterausschüssen mitarbeiten.

Stellungnahmen europäischer Mitglieder des Exekutivausschusses

In der Diskussion äußerte Norbert Zens, Finanzvorstand der teilkontinentalen Kirchenleitung der Adventisten in West- und Südeuropa (Intereuropäische Division EUD) konkrete Bedenken, dass das vorliegende Dokument nicht in Übereinstimmung mit den Statuten der Weltkirche sei und dass ihm die vorgesehenen Maßnahmen zu weit gingen. Werner Dullinger, Präsident der Adventisten in Süddeutschland (SDV), forderte ein überlegteres Vorgehen und führte an, dass Loyalitätsforderungen früher in Osteuropa im politischen Bereich üblich gewesen seien und hier Erinnerungen geweckt werden. Thomas Müller, Präsident der Adventisten in Dänemark, monierte, dass das 14-seitige Dokument nicht wirklich studiert werden konnte und dass die Weltkirchenleitung die 2016 gefassten Beschlüsse bezüglich des Schlichtungsverfahrens selbst nicht eingehalten habe.

Stellungnahmen von leitenden oder ehemals leitenden Personen

Abteilungsleiter der Weltkirchenleitung, David Trim, Office of Archives, Statistics and Research sowie Bill Knott, Chefredaktor und Herausgeber der adventistischen Kirchenzeitschrift Adventist Review, plädierten wegen diverser Mängel und wegen mangelnder Zeit, sich mit dem Dokument zu beschäftigen, für Rückweisung. “Ich sehe die Hand Gottes nicht in diesem Dokument”, sagte der ehemalige Weltkirchenleiter, Jan Paulsen. Er habe 50 Jahre in der Kirche gedient, so Paulsen, seine Unterschrift sei in seinem Herzen. Der ehemalige Vizepräsident der Weltkirchenleitung, Lowell Cooper, zeigte in den zwei Minuten Redezeit präzise die Schwachstellen des Dokuments auf und empfahl die Rückweisung. Generell wurde bemängelt, dass das 14-seitige Dokument erst während der Sitzung ausgehändigt worden sei und die rund 300 Ausschussmitglieder nicht wirklich Zeit gehabt hätten, sich mit diesem umfangreichen Dokument und allen Implikationen zu befassen. “Haste has made waste”, sagte Justin Lyons, aus der Nordamerikanischen Kirchenregion (NAD), im Rückblick auf manchen überhasteten Beschluss in einer Sitzung.

Gegner der Rückweisung

Gegner und Gegnerinnen der Rückweisung, darunter Doug Batchelor, Evangelist, und Jay Gallimore, Präsident der regionalen Kirchenleitung in Michigan/USA, argumentierten, dass lange genug über das Thema diskutiert worden sei und es sich um ein relativ einfaches Dokument handle. Man könne mit der Annahme des Dokuments die Einheit in der Kirche schnell wiederherstellen. (APD)Das Dokument “Verfahren zur Versöhnung und Einhaltung der Kirchenrichtlinien, Phase II” (“Procedures for Reconciliation and Adherence in Church Governance: Phase II”) kann heruntergeladen werden (Englisch):%3Ca href%3D”http://www.adventistreview.org/assets/public/Procedures-for-Reconciliation-and-Adherence-in-Church-Governance-Phase-II.pdf” target%3D”_blank”%3Ehttp://www.adventistreview.org/assets/public/Procedures-for-Reconciliation-and-Adherence-in-Church-Governance-Phase-II.pdf%3C/a%3E

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