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Einheit um welchen Preis?

Von: thomasl Datum Beitrag: 08.08.2018 Kommentare: Keine Kommentare Tags: , , , , , ,

Das Unity Oversight Committee (Ausschuss zur Überprüfung der Einheit in der Mission) wurde eingesetzt, um in der Frage der Ordination von Pastorinnen Einheit zu schaffen. Der Beschluss der Generalkonferenz im Jahr 2015, der eine Einigung bringen sollte, hat für mehr Unruhe in den einzelnen Gebieten gesorgt, sodass einige Verbände beschlossen, eigenständig handeln. Nun soll der Prüfausschuss der Generalkonferenz (Weltkirchenleitung, GK) die Ordnung wiederherstellen.

Das Unity Oversight Committee kam seinem Auftrag nach, das Dokument, über das im Herbst 2018 (bei der Jahressitzung des GK-Exekutivausschusses – Annual Council) abgestimmt werden soll, erneut zu überarbeiten und vorzulegen. Ein erster Entwurf wurde auf dem vergangenen Annual Council abgelehnt (s. Januarausgabe 2017, S. 5). Es ist ein weiterer Schritt in dem Versuch, Einheit in der Weltkirche zu schaffen. Denn im Laufe des gesamten Prozesses soll überprüft werden, ob sich die Verbände an die Richtlinien der Weltkirche halten. Auch wenn hier ganz allgemein von Richtlinien und Konformität gesprochen wird, wird deutlich, dass es die Frage der Ordination von Frauen ist, auf die dieser Prozess abzielt. Dennoch ist zu vermuten, dass auf diese Weise in Zukunft auch mit anderen kontroversen Fragen in dieser Art und Weise verfahren wird.

Die dem Dokument zugrundeliegenden Informationen wurden durch weltweite Eingaben und Beiträge von Kirchenleitern und Ausschussmitgliedern sowie durch Gespräche mit den dreizehn Divisionen, dem General Conference Leadership Council und den GK-Institutionen zusammengetragen. In den letzten neun Monaten wurden außerdem die Verbände angehört, die vermeintlich nicht regelkonform handeln. Das Büro der Generalkonferenz für Archiv, Statistik und Forschung wurde beauftragt, einen Fragebogen zu entwickeln, der die Ansichten und Meinungen aller Unions- und Divisionspräsidenten weltweit einholt. Ein signifikantes Ergebnis war, dass sich eine Mehrheit der Verbandspräsidenten ein Verfahren im Umgang mit Verstößen wünscht.

Das vom Verwaltungsausschuss der Generalkonferenz verabschiedete Dokument wird dem Exekutivausschuss der Generalkonferenz zur Jahressitzung im Oktober zur Prüfung vorgelegt.

Die beiden Dokumente (eine Aufgabenbeschreibung des GK-Prüfausschusses, der mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet werden soll, sowie eine Beschreibung des Schlichtungsverfahrens an sich) sind auf Deutsch unter dem Artikel verlinkt. Auf der adventisten.de-Homepage findet sich darüber hinaus der offizielle Einleitungstext der Verbandsvorsteher unter dem Reiter Dokumente und Stellungnahmen.

Einige eigene Eindrücke aus dem Advent-Verlag:

  • In diesem Dokument ist im ersten Schritt von einem Dialog die Rede. Dennoch zeigt der weitere Verlauf, dass das klare Ziel der Gespräche ist, dass Verbände ihre abweichenden Beschlüssen zurücknehmen. Umgekehrt wird jedoch keine Kompromissbereitschaft bekundet. Dieses Verfahren als „Dialog“ zu bezeichnen, verzerrt das Bild.
  • Aus einer eher praktischen, verwaltungstechnischen Frage (Wer soll ordiniert werden?) wird eine fundamentale Glaubensfrage gemacht. Diese Gefahr besteht künftig auch bei anderen praktischen Fragen.
  • Da die Gleichbehandlung von Frauen und Männern auch eine Gewissensfrage ist, sollte der adventistische Grundsatz der Gewissensfreiheit an dieser Stelle höher erachtet werden, als die Wahrung von strikter Konformität.
  • Die Einheit der Kirche wird in diesem Verfahren vor allem als administrative Einheitlichkeit verstanden. Die Bedeutung der geistlichen Einheit wird kaum thematisiert. Dadurch können jedoch Spannungen entstehen, welche die geistliche Einheit der Gemeinde viel stärker gefährden, als es Unterschiede in bestimmten Praktiken jemals vermögen.

Ellen White schrieb: „Wir können nicht die Position vertreten, die Einheit der Gemeinde bestünde darin, jeden Bibeltext in genau demselben Licht zu sehen. Die Gemeindeleitung mag eine Resolution nach der anderen verabschieden, aber wir können das Denken und den Willen nicht zwingen und damit die Unstimmigkeiten ausrotten … Nichts kann die Einheit der Gemeinde vollkommen machen, außer dem Geist christusähnlicher Langmut.“ (Manuskript 24, 1892)

Zur Vorgeschichte

Am 8. Juli 2015 stimmte die in San Antonio (Texas/USA) tagende Vollversammlung der Generalkonferenz darüber ab, ob es in der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten regional unterschiedliche Ordinationspraktiken geben darf. Dabei ging es um die Einsegnung (Ordination) zum Pastorendienst. Das Ergebnis ist bekannt: 41,35 Prozent der Delegierten stimmten für die Möglichkeit einer regional unterschiedliche Ordinationspraxis, 58,44 Prozent stimmten dagegen, 5 Delegierte enthielten sich (0,21 Prozent). Die eigentliche Frage war jedoch, ob Frauen zum Dienst als Pastorinnen ordiniert werden dürfen; darum drehten sich auch die meisten Diskussionsbeiträge in der Aussprache der Delegierten vor der Abstimmung. In manchen Weltregionen sind die Adventisten mehrheitlich dafür, in anderen dagegen. Durch das Abstimmungsergebnis wurde eine pragmatische Lösung verhindert.

Weil die Gleichbehandlung von Frauen und Männern für viele eine Gewissensfrage ist, haben weltweit etwa zehn Verbände eine eigene Ordinationspraxis beschlossen, die eine solche Gleichbehandlung im Pastorendienst sicherstellt. Daraufhin beschloss der Generalkonferenz-Exekutivausschuss auf seiner Jahressitzung (Annual Council) am 11. Oktober 2016 ein zweistufiges Schlichtungsverfahren für jene Verbände, die den Beschlüssen einer Generalkonferenz-Vollversammlung zuwiderhandeln (Unity in Mission-Dokument). In einem ersten Schritt sollen verschiedene Konsultationen unter Gebet auf unterschiedlichen Ebenen der Kirche geführt und diese Verbände mittels Pastoralbrief dringend gebeten werden, Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Weltkirche wiederherzustellen. Sofern die Angelegenheit damit nicht geklärt werden kann und es Glaubensartikel (Fundamental Beliefs) sowie Beschlüsse oder Richtlinien der Weltkirche betrifft, soll die zweite Stufe in Kraft treten, deren Ausgestaltung bis zur Jahressitzung 2017 feststehen sollte. Der vorgelegte Entwurf dafür fand jedoch keine Mehrheit bei den Delegierten und wurde zur Überarbeitung an den Ausschuss zurückverwiesen.

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