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Gotteslästerung: Zweierlei Maß bei religiösen Schmähungen?

Von: ADVENT VERLAG Datum Beitrag: 28.09.2012 Kommentare: Keine Kommentare Tags:

(“Adventisten heute”-Aktuell, 28.9.2012) Wird bei Gotteslästerung mit zweierlei Maß gemessen? Einhellig deutlich haben Politik und Kirchen hierzulande den islamfeindlichen Schmähfilm “Unschuld der Muslime” verurteilt. Hingegen werden Verunglimpfungen von Symbolen oder Repräsentanten des Christentums oft mehr oder weniger schweigend hingenommen. Dem Gotteslästerungsparagrafen 166 StGB zufolge sind solche Beleidigungen nur dann strafbar, wenn dadurch der öffentliche Friede gestört wird. Sollte das Gesetz verschärft werden? Dazu äußern sich führende Politiker von Union und Bündnis 90/Die Grünen in Pro-und-Kontra-Beiträgen für die Evangelische Nachrichtenagentur idea (Wetzlar/Mittelhessen).

Mißfelder: Über strengere Regelungen nachdenken

Es wundert den Bundesvorsitzenden der Jungen Union und außenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder, dass weder die Serie “Popetown” des Musikkanals MTV noch die Abbildung eines inkontinenten Papstes auf dem Titel des Satiremagazins Titanic ähnlich heftige öffentliche Debatten hervorgerufen haben wie der Streifen “Unschuld der Muslime”. Doch verletze die Schmähung religiöser Inhalte die Gefühle der Gläubigen jedweder Glaubensrichtung zutiefst. Wo die Achtung solcher Werte verloren gehe, müsse “über strengere Regelungen nachgedacht werden, um den aktuellen Entwicklungen Einhalt gebieten zu können”, so Mißfelder. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung dürfe nicht für die Zwecke von Interessengruppen oder zur Stiftung von Unfrieden missbraucht werden.

Beck: Gotteslästerungsparagrafen am besten abschaffen

Hingegen hält es der Erste Parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Volker Beck, “nicht nur für Unfug, sondern auch für gefährlich”, eine Verschärfung des Gotteslästerungsparagrafen zu fordern. Denn wer die Störung des öffentlichen Friedens aus dem Tatbestand des Paragrafen 166 herausstreichen wolle, öffne der Kriminalisierung von Kunst, Satire und sonstiger Meinungsäußerung Tür und Tor. Die Grünen wollten nicht scharfzüngige Religionskritiker in der Tradition etwa von Kurt Tucholsky (1890-1935) unter Strafe stellen. Strafwürdig seien nur Angriffe gegen das friedliche Zusammenleben. Gläubige brauchten grundsätzlich keinen anderen strafrechtlichen Schutz als andere soziale Gruppen. Beispielsweise würden Schwule und Lesben von religiösen Würdenträgern beleidigt. Der Gotteslästerungsparagraf sei schon in seiner jetzigen Form “ein Fremdkörper in einem freiheitlich-säkularen Wertesystem”. Anstatt über eine Verschärfung nachzudenken, sollte er besser abgeschafft werden, meint Beck. (idea)

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